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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 17.10.2006 - WVerg 15/06   

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https://dejure.org/2006,2930
OLG Dresden, 17.10.2006 - WVerg 15/06 (https://dejure.org/2006,2930)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.10.2006 - WVerg 15/06 (https://dejure.org/2006,2930)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - WVerg 15/06 (https://dejure.org/2006,2930)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an eine europaweite Ausschreibung von Dienstleistungen zum Sammeln, Transportieren, Verwerten und Beseitigen von Abfall ; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    VOL/A § 7 Nr. 4; ; VOL/A § 25 Nr. 1 Abs. 2a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A § 7 Nr. 4 § 25 Nr. 1 Abs. 2a
    Vergabeverfahren: Zwingender Ausschluß eines Angebots wegen fehlender Angaben zur Zuverlässigkeit, Ausschlussermessen des Auftraggebers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geforderte Nachweise fehlen: Zwingender Ausschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuverlässigkeitsnachweis fehlt: Zwingender Ausschluss! (IBR 2007, 46)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 937
  • VergabeR 2007, 215
  • ZfBR 2007, 47
  • ZfBR 2007, 48
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • VK Sachsen, 19.07.2006 - 1/SVK/059-06

    Ausreichend fähige Einzelunternehmen: Bietergemeinschaft unzulässig!

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2006 - WVerg 15/06
    Sie hat dazu die Auffassung vertreten, die Vergabekammer sei an der beanstandeten Entscheidung schon durch ihren eigenen, unstreitig in Rechtskraft erwachsenen Beschluss im früheren Verfahren 1/SVK/59-06 gehindert gewesen.

    An der sich daraus ergebenden Entscheidung zum Nachteil der Beschwerdeführerin ist der Senat durch den in Bestandskraft erwachsenen Beschluss der Vergabekammer zum vorangegangenen Verfahren 1/SVK/59-06 nicht gehindert.

  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 16/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2006 - WVerg 15/06
    Der hierzu ergangene Kammerbeschluss setzte zwar voraus, dass die Kammer nach damaligem Erkenntnisstand von einem wertungsfähigen Angebot der Antragstellerin ausgegangen ist; in Rechtskraft erwächst ein solches Vorverständnis, eben weil es nicht den eigentlichen Verfahrensgegenstand, sondern nur eine Vorfrage betrifft, indessen nicht (vgl. schon Senatsbeschluss vom 10.07.2003, WVerg 16/02); in Vergabenachprüfungsverfahren gilt insoweit nichts anderes als nach anderen Verfahrensordnungen.
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2006 - Verg 38/05
    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2006 - WVerg 15/06
    Dabei kann der Senat offen lassen, ob der fehlende Nachweis der Zuverlässigkeit dazu führt, dass die Offerte unmittelbar nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A unberücksichtigt bleiben muss (so OLG Düsseldorf, VergR 2005, 222 und VergR 2006, 547), oder ob es sich um einen Fall fehlender Angaben und Erklärungen handelt, so dass sich der Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A bestimmen würde (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2006, 1 Verg 5/06).
  • OLG Dresden, 06.04.2004 - WVerg 1/04

    Rügefrist; Fehlen geforderter Angaben; Ermessensreduzierung; Wertungskriterien

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2006 - WVerg 15/06
    Dies liegt um so näher, als die VOL/A (im Gegensatz zu § 21 VOB/A) die Vorlage der geforderten Bieterangaben mit dem Angebot unmissverständlich einfordert (§ 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A); nur die dann auf der Wertungsebene folgerichtige Ermessensreduzierung auf Null ist geeignet, den ansonsten unvermeidbaren, aber mit § 97 GWB nicht vereinbaren Wertungswiderspruch zu verhindern, den der unterschiedliche Wortlaut der Verdingungsordnungen im Ansatz eröffnet (vgl. Senatsbeschluss vom 06.04.2004, WVerg 1/04).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Verg 81/04

    Anforderungen an die Eignung bei Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2006 - WVerg 15/06
    Dabei kann der Senat offen lassen, ob der fehlende Nachweis der Zuverlässigkeit dazu führt, dass die Offerte unmittelbar nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A unberücksichtigt bleiben muss (so OLG Düsseldorf, VergR 2005, 222 und VergR 2006, 547), oder ob es sich um einen Fall fehlender Angaben und Erklärungen handelt, so dass sich der Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A bestimmen würde (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2006, 1 Verg 5/06).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Dresden, 17.10.2006 - WVerg 15/06
    Der Bundesgerichtshof hat nämlich das Gebot der Vollständigkeit von Bieterangaben in seinem Beschluss vom 18.02.2003 (VergR 2003, 313) vor dem Hintergrund der Erwägung, dass nur in jeder Hinsicht vergleichbare Angebote eine sinnvolle Wertung im Bieterwettbewerb ermöglichen, unmittelbar aus § 97 GWB abgeleitet.
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Verg 54/08

    Anforderungen an die Prüfung der Eignung eines Bewerbers im Vergabeverfahren

    Dabei spielt keine Rolle, ob das Fehlen der geforderten Eignungsnachweise bzw. -angaben zum Ausschluss des Angebots nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A (so OLG Naumburg, VergabeR 2004, 398; OLG Schleswig, Beschlüsse vom 10.03.2006 - 1 (6) Verg 13/05) und vom 22.06.2006 (1 Verg 5/06); OLG Celle, Beschluss vom 11.03.2006 - 13 Verg 3/04; dazu neigend auch OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2006 - WVerg 15/06) oder nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A (Senat, Beschlüsse vom 05.05.2003 - Verg 20/03, vom 06.09.2004 - VII-Verg 11/04; VergabeR 2005, 2222; VergabeR 2006, 547; Kulartz, in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 97 GWB Rdrn. 89; Dittmann, a.a.O., § 25 Rdrnr. 83) zu erfolgen hat.
  • OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 15 Verg 2/11

    Vergabeverfahren: Differenzierung zwischen Aufklärungs- und

    Dies galt insbesondere dann, wenn eine Ergänzung fehlender Angaben die Wettbewerbsstellung des betreffenden Bieters ändern würde (Vergabekammer Sachsen v. 19.07.2006, a.a.O., Rn. 99 nach Juris) bzw. das Erklärungsdefizit des Bieters für dessen Position im Wettbewerb von Bedeutung ist (vgl. OLG Dresden v. 17.10.2006 - WVerg 15/06 = VergabeR 2007, 215, Rn. 12 nach Juris).
  • VK Sachsen, 24.05.2007 - 1/SVK/029-07

    Unterlassene Kennzeichnung: Gravierender Vergaberechtsverstoß

    (OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2006 - WVerg 15/06).
  • VK Sachsen, 22.02.2007 - 1/SVK/110-06

    Zuschlagsverbot bei gleichwertigen Mängeln der Angebote

    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Dresden vom 17.10.2006 (Az.: WVerg 15/06) sei das Angebot der Beigeladenen aufgrund der Nichtvorlage der genannten Unterlagen auszuschließen.

    Gemäß § 7 Nr. 4 VOL/A zulässigerweise geforderte, aber mit dem Angebot nicht abgegebene Nachweise zur Zuverlässigkeit eines Bieters führen dazu, dass dieses Angebot von der Wertung zwingend auszuschließen ist, ohne dass es darauf ankommt, ob der Auftraggeber sich insoweit ein Ausschlussermessen vorbehalten oder sich, gleich in welchem Stadium der Wertung, auf diesen Ausschlussgrund berufen hat (OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2006 - WVerg 15/06).

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 43/07

    Pflicht eines Bieters zur Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszuges;

    Eine Meinungsverschiedenheit besteht allein darin, ob sich diese Rechtsfolge aus § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a) VOL/A (so OLG Naumburg, VergabeR 2004, 387; OLG Schleswig, Beschlüsse vom 10.03.2006 - 1 (6) Verg 13/05 - und vom 22.06.2006 - 1 Verg 5/06; OLG Celle, Beschluss vom 11.03.2006 - 13 Verg 3/04; dazu neigend auch OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2006 - WVerg 15/06) oder aus § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A ergibt (so der Senat, s. Beschlüsse vom 05.05.2003 - Verg 20/03, vom 06.09.2004 - VII-Verg 11/04; VergabeR 2005, 222; VergabeR 2006, 547; Kulartz, in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 97 GWB Rdnr. 89; Dittmann, in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, § 25 Rdnr. 83).
  • OLG Jena, 29.08.2008 - 9 Verg 5/08

    22% Differenz: Angebotpreis nicht unangemessen!

    Aus dem übergeordneten Gleichbehandlungsgrundsatz folgt, dass Angebote, die nicht alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, zwingend ausgeschlossen werden müssen, weil nur vollständige und damit in jeder Hinsicht vergleichbare Angebote einen fairen Bieterwettbewerb ermöglichen (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 17.10.2006, VergR 2007, 215).
  • VK Sachsen, 09.02.2009 - 1/SVK/071-08

    Beschränkung der Bewerberzahl

    Soweit die Antragstellerin auf die Rechtsprechung des OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2006 - WVerg 15/06 verweist und insoweit vorträgt, es sei vergaberechtswidrig, sich bei zwingenden Anforderungen ein Ausschlussermessen vorzubehalten, so ist diesem entgegenzuhalten, dass der vom OLG Dresden insoweit entschiedene Fall anders lag, da man sich dort das Ausschlussermessen im Nachgang, nämlich in den Verdingungsunterlagen vorbehalten hatte.
  • VK Rheinland, 09.04.2020 - VK 59/19

    Fehlende Unterlagen führen auch im Sektorenbereich zum Ausschluss!

    Ein etwaiges Vertrauen eines Unternehmens in das vergaberechtswidrige Verhalten eines öffentlichen Auftraggebers ist nicht schützenswert, siehe OLG Dresden, Beschluss vom 17.10.2006 - WVerg 15/06; Dittmann a.a.O., m.w.N.
  • VK Baden-Württemberg, 10.10.2008 - 1 VK 31/08

    Ausschluss wegen Fehlens geforderter Erklärungen und Nachweise

    Auch das OLG Dresden und die Vergabekammer Münster haben im Rahmen des § 7 VOL/A entschieden, dass die Anforderung von Führungszeugnissen bereits mit dem Angebot rechtens ist (Beschlüsse vom 17.10.2006, WVerg 15/06 bzw. vom 27.4.2007, VK 6/07.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 16.11.2006 - WVerg 15/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4006
OLG Dresden, 16.11.2006 - WVerg 15/06 (1) (https://dejure.org/2006,4006)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.11.2006 - WVerg 15/06 (1) (https://dejure.org/2006,4006)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. November 2006 - WVerg 15/06 (1) (https://dejure.org/2006,4006)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer

    Wirkungen der Rücknahme eines Vergabenachprüfungsantrags; Rückwirkender Wegfall der Grundlage einer Kostenentscheidung

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Kosten der Vergabekammer und außergerichtliche Kosten bei Unterliegen vor der Vergabekammer und Antragsrücknahme vor dem Vergabesenat

  • VERIS
  • Judicialis

    ZPO § 269; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 269 Abs. 3 S. 1; ; ZPO § 516 Abs. 3; ; GWB § 124 Abs. 2; ; GWB § 128; ; GKG § 50 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 269 Abs. 3 § 516 Abs. 3; GWB § 128
    Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens bei Zurücknahme des Nachprüfungsbegehrens im Beschwerderechtszug

  • ibr-online

    Rücknahme des Nachprüfungsbegehren in der nächsten Instanz: Kosten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 264 (Ls.)
  • ZfBR 2007, 519 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Dresden, 16.11.2006 - WVerg 15/06
    Sie verbindet mit dieser Vorgehensweise die Vorstellung, die Rücknahme des Nachprüfungsbegehrens habe dem angefochtenen Beschluss der Vergabekammer (und der darin enthaltenen Kostenentscheidung zum Nachteil der Beschwerdeführerin) rückwirkend die Grundlage entzogen, so dass der Senat auch über die Kosten des ersten Rechtszugs zu befinden hätte, und dies unter Beachtung der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die eine Erstattung von dem Auftraggeber entstandenen außergerichtlichen Kosten des Kammerverfahrens ablehnt, wenn der Nachprüfungsantrag vor einer Kammerentscheidung zurückgenommen wird (vgl. NZBau 2006, 196).
  • BGH, 24.03.2009 - X ZB 29/08

    Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren

    Wie bereits vom Oberlandesgericht Dresden (NZBau 2007, 264) entschieden, spreche schließlich einiges dafür, dass sich die Verpflichtung der Antragstellerin zur Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin und der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer bereits aus der Kostenentscheidung der Vergabekammer in dem Beschluss vom 11. April 2008 ergebe.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung

    aa) Es spricht einiges dafür, dass sich die Verpflichtung der Antragstellerin zur Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin und der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer bereits aus der Kostenentscheidung der Vergabekammer in ihrem Beschluss vom 11. April 2008 ergibt (so für eine vergleichbare Fallkonstellation OLG Dresden, Beschluss vom 16. November 2006 - WVerg 15/06 - NZBau 2007, 264).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2008 - Verg 57/06

    Bedarfspositionen nur ausnahmsweise zulässig!

    Dem Ausbleiben einer Kostenerstattung ist in Fällen der vorliegenden Art allerdings das OLG Dresden entgegengetreten (vgl. Beschl. v. 16.11.2006 - WVerg 15/06), indem es angenommen hat, aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2005 (X ZB 22/05, NZBau 2006, 196 = VergabeR 2006, 73) folge nicht, dass eine bereits ergangene Entscheidung der Vergabekammer einschließlich der darin enthaltenen Kostenregelung im Fall einer Rücknahme des Nachprüfungsantrags ohne Weiteres wirkungslos werde.
  • OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 21/07

    Kostenfolgen der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Die gegenteilige Kostenentscheidung des OLG Dresden vom 16.11.2006 (WVerg 15/06) gibt entgegen der Ansicht der Beigeladenen zu 1 zu einer anderen rechtlichen Beurteilung keine Veranlassung.
  • OLG Hamburg, 07.11.2008 - 1 Verg 4/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Kostenschuldner des Vergabekammerverfahrens nach

    Demgegenüber haben das OLG Dresden (OLGR Dresden 2007, 249) und das OLG Karlsruhe (B. v. 11.7.2008 - Verg 5/08) die Erstattungspflicht des Antragstellers für die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners und eines Beigeladenen bejaht, wenn sein Nachprüfungsantrag von der Vergabekammer zurückgewiesen worden war und er die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde nach gerichtlicher Mitteilung über die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels zurückgenommen hat; dabei haben beide Vergabesenate (u.a.) darauf hingewiesen, dass der Antragsteller - anders als in der Entscheidung des BGH - bei der Vergabekammer unterlegen war.
  • KG, 12.07.2010 - 2 Verg 3/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Wirkungen der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Dies sind die Entscheidung zur Hauptsache (Ziffer 1 des Beschlusstenors) und die Kostengrundentscheidungen (Ziffern 2 und 4 des Beschlusstenors); ersteres deshalb, weil die Vergabekammer nur auf Antrag zur Entscheidung in der Hauptsache befugt ist; letzteres deshalb, weil die - zwar amtswegig zu erlassende - Kostengrundentscheidung in der Sache gemäß § 128 GWB von der Entscheidung in der Hauptsache abhängt (im Ergebnis ebenso: BGH , ZfBR 2009, 487, Rdnr. 11 zit. nach Juris; Summa in Heiermann/Zeiss/Kullack/Blaufuß, Vergaberecht, 2. Aufl. 2008, § 128 Rdnr. 38 und 40; a.A. noch OLG Dresden , OLGR 2007, 249).
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